Kosten
Die Kosten für ambulante Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und werden im Rahmen der Privatpraxis direkt Ihnen als Patient*in in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt nach den aktuell geltenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern.
Private Krankenversicherung & Beihilfe
Bei bestehender Behandlungsbedürftigkeit erstatten die privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie vollständig. Die erstattungsfähigen Kontingente variieren mitunter zwischen den Versicherungsträgern. Bitte informieren Sie sich am besten vorab bei Ihrer Krankenversicherung und/oder Ihrer Beihilfestelle über die Antragsunterlagen, Erstattungsbedingungen und mögliche Zuzahlungen.
Heilfürsorge
Sind Sie über die Heilfürsorge der Bundespolizei oder der Bundeswehr versichert, werden die Kosten für die ambulante Psychotherapie vollständig übernommen. Als Angehörige*r der Bundeswehr bringen Sie bitte zum ersten Termin den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) mit. Dieser wird für die Durchführung der probatorischen Sitzungen benötigt.
Selbstzahler*innen
Es ist Ihnen freigestellt, die Kosten der Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall bestehen keine Abrechnungsformalitäten ggü. der Krankenversicherung.
Psychologische Beratung
Für eine Sitzung Psychologische Beratung à 50 min stelle ich 135 € in Rechnung. Psychologische Beratung ist keine Heilbehandlung. Die Kosten werden in der Regel nicht von den Krankenkassen erstattet.
Terminabsagen & Ausfallhonorar
In Einklang mit der geltenden Rechtssprechung stelle ich bei Terminabsagen weniger als zwei Werktage (48 Std) vor dem geplanten Termin ein Ausfallhonorar von 60 % in Rechnung.
Gesetzlich Versicherte
Bitte beachten Sie, dass ich leider aufgrund der Begrenzung der Kassenzulassungen nicht über einen sogenannten Kassensitz verfüge und daher eine direkte Abrechnung über die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht möglich ist.
Bei der Suche nach einer psychotherapeutischen Praxis mit Kassenzulassung helfen Ihnen die Website der 116117.de und die jeweils zuständige Kassenärztliche Vereinigung (bspw. kvberlin.de).
In begründeten Einzelfällen ist eine Behandlung in einer Privatpraxis über ein Kostenerstattungsverfahren möglich. Informieren Sie sich hierzu bitte zuerst bei Ihrer Krankenkasse über die geforderten Unterlagen und Nachweise. Hierbei geht es vor allem um den Nachweis, bei bestehender dringender Behandlungsbedürftigkeit trotz intensiver Suche keinen Therapieplatz in zumutbarer Zeit gefunden zu haben und ein "Systemversagen" nachzuweisen.
Hilfreiche Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie bspw. in der Broschüre der DPtV (Link: https://www.dptv.de/fileadmin/Redaktion/Bilder_und_Dokumente/Wissensdatenbank_oeffentlich/Patienteninformationen/DPtV-Faltblatt_Kosten.pdf) und bei den Patient*inneninfos von Kassenwatch (Link: https://kassenwatch.de/hinweise-fuer-patientinnen).
Sollten Sie nach ausführlicher Information ein Kostenerstattungsverfahren für sich in Betracht ziehen, können Sie gern einen Termin für das Erstgespräch mit mir vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass Sie die Kosten für das Erstgespräch selbst zahlen müssen und dieses nicht von der Krankenkasse erstattet wird. Nach Antrag auf Kostenerstattung besteht keine Garantie für eine Zusage. Auch bei der Genehmigung einer Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren kann es je nach Krankenkasse zu privaten Zuzahlungen kommen.
Dipl.-Psych. Henriette Wagner
Tel: +49 152 5655 6639
Mail: post@henriettewagner.de
Prenzlauer Promenade 190
13189 Berlin